AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 – Auftragsinhalt

Der Auftragnehmer bietet im Wesentlichen zwei Arten von Leistungen an:

1. Anbietereintrag:

Ist ein Anbietereintrag vereinbart, veröffentlicht der Auftragnehmer auf einer bestimmten Seite des von ihm betriebenen Blog-Magazins „ambiente-mediterran.de” (im Folgenden: Blog-Magazin) einen Anbietereintrag mit Bildmotiv und Link zu der von dem Auftraggeber bei Auftragserteilung bestimmten Internet-Adresse. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Darstellung einer durch den Auftraggeber bei Auftragserteilung in Dateiform eingereichten Textes und Grafik (z.B. eines Fotos).

2. Advertorial, Gastbeitrag, Anzeige oder Sponsorartikel 

Ist ein Advertorial, Gastbeitrag oder Sponsorartikel vereinbart, veröffentlicht der Auftragnehmer auf einer bestimmten Seite des Blog-Magazins diesen Artikel, ggf. mit Bildmaterial und und Link(s) zu der von dem Auftraggeber bei Auftragserteilung bestimmten Internet-Adresse(n). Solche Artikel werden nach den jeweils gängigen Suchmaschinen-Richtlinien geregelt, z.B. als solcher gekennzeichnet.

Die optische Gestaltung beider Leistungen steht im Übrigen im Ermessen des Auftragnehmers. Für solche Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer darf seine Aufgaben auch durch Dritte erbringen lassen.

Die Formulierung der Texte und die Anfertigung der Grafiken obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer dazu spätestens achtundvierzig Stunden vor Wirksamwerden des Auftrags entsprechende Dateien zu übergeben, und zwar entweder per E-Mail oder online über das entsprechende Formular. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die optische Darstellung von Grafiken nicht nur von der Leistung des Auftragnehmers abhängt, sondern auch von der vom Internet-Nutzer verwendeten Hardware und von der verwendeten Darstellungssoftware (Browser). Der Auftragnehmer behält sich vor, Texte und Grafiken abzulehnen, die rassistische, sexistische, volksverhetzende o.ä. Motive enthalten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die eingereichten Dateien einer technischen oder inhaltlichen Überprüfung zu unterziehen. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, zur Nutzung der Dateien und sämtlicher verwendeten Gestaltungselemente berechtigt zu sein. Von eventuellen Ansprüchen Dritter wegen möglicher Namens-, Urheber- oder sonstiger Rechtsverletzungen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.

Das Blog-Magazin ist dem Auftraggeber bekannt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, auf dem Blog-Magazin bestimmte Inhalte zu schalten, das Blog-Magazin zu bewerben oder dafür zu sorgen, dass es in bestimmten Suchmaschinen gelistet wird. Der Auftragnehmer kann die dauerhafte Erreichbarkeit des Blog-Magazins nicht garantieren. Der Auftragnehmer kann lediglich für den ordnungsgemäßen Betrieb des von ihm genutzten Servers sorgen, wobei vorübergehende Ausfälle unvermeidlich sind, etwa wegen Wartungsarbeiten. Ein Betrieb mit Ausfällen von höchstens 24 Stunden pro Kalendermonat gilt als ordnungsgemäße Erfüllung.

§ 2 – Vertragsdauer, Kündigung

Der Auftrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber das entsprechende Online-Formular ausfüllt und an den Auftragnehmer versendet, sofern der Auftragnehmer den Auftrag nicht ausdrücklich ablehnt. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Auftraggeber. Sollte der Auftrag im Einzelfall anders zustandekommen (etwa brieflich oder per Telefax), so gelten dafür dennoch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung wählen zwischen verschiedenen Laufzeiten laut Mediadaten. Ist der genaue Beginn nicht angegeben, so beginnt die Vertragslaufzeit innerhalb von achtundvierzig Stunden nach Eingang der Zahlung und der benötigten Dateien bei dem Auftragnehmer, es sei denn, dass dem Auftraggeber innerhalb dieses Zeitraums eine Erklärung des Auftraggebers zugeht, wonach dieser den Auftrag ablehnt. Ist die genaue Dauer nicht angegeben, so gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall beidseitig einen Monat zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund bleibt davon unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 – Vergütung

Mit jedem Auftrag wird der Auftraggeber verpflichtet, die Vergütung nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste zu entrichten. Der Auftragnehmer erteilt darüber eine Rechnung per E-Mail.

Einwendungen dagegen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, zu erheben (Rüge). Die Rüge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. In Ermangelung einer rechtzeitigen und formgerechten Rüge gilt die Rechnung als anerkannt.

Die vereinbarte Vergütung ist bei Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Überschreitung vereinbarter Zahlungsfristen werden Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent jährlich, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich erhoben. Für eine Mahnung, die nach Verzugsbeginn erfolgt, kann der Auftragnehmer Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erheben. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

Die Vergütung ist auch dann sofort und ohne Abzug zu zahlen, wenn die Mangelfreiheit der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen zwischen den Parteien streitig sein sollte. Der Auftraggeber darf gegenüber dem Auftragnehmer nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur wegen solcher Ansprüche ausüben.

Solange der Auftraggeber sich im Verzug befindet, ist der Auftragnehmer berechtigt aber nicht verpflichtet, den Link bzw. den Artikel von den Seiten des Blog-Magazins zu entfernen. War der Auftraggeber mehr als nur geringfügig im Verzug, oder bestehen objektiv begründbare Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, so kann der Auftragnehmer auch während der Vertragslaufzeit die weitere Vertragsdurchführung von einer genügenden Vorschussleistung abhängig machen.

§ 4 – Rügeobliegenheit, Haftung

Der Auftraggeber hat die Funktionstüchtigkeit des Links, die Richtigkeit des wiedergegebenen Textes und das optische Erscheinungsbild der Grafiken unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer weiteren Woche, zu rügen. Die Rüge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. In Ermangelung einer rechtzeitigen und formgerechten Rüge gilt die Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß.

Die Gewährleistung des Auftragnehmers ist beschränkt auf Nachlieferung oder Herabsetzung der Vergütung; Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Art der Gewährleistung liegt zunächst bei dem Auftragnehmer; nur wenn die Nachlieferung zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Haftung des Auftragnehmers ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Inhaber und seiner leitenden Angestellten sowie der eingeschalteten Erfüllungsgehilfen. Summenmäßig ist die Haftung des Auftragnehmers begrenzt auf die Höhe der jeweils vereinbarten Vergütung, bei periodischer Vergütung auf den Jahresbetrag. In jedem Fall verjähren Gewährleistunsansprüche des Auftraggebers in sechs Monaten nach ihrer Entstehung.

Die Verantwortung für die mit dem Link verbundene Seite obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, zur Nutzung sämtlicher auf dieser Seite verwendeten Gestaltungselemente berechtigt zu sein, und dass der Inhalt der Seite nicht gegen behördliche oder gesetzliche Bestimmungen verstößt. Von eventuellen Ansprüchen Dritter wegen möglicher Namens-, Urheber- oder sonstiger Rechtsverletzungen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.

Jedes Internet-Blog-Magazin lebt davon, dass die mit den Links verbundenen Seiten tatsächlich erreichbar sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb, die ordnungsgemäße Erreichbarkeit der verbundenen Seite während der Vertragsdauer in zumutbarem Umfang sicherzustellen. Ist die verbundene Internet-Seite während einer Kalenderwoche an drei oder mehr Tagen für jeweils mehr als eine Stunde nicht erreichbar, so ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Herabsetzung der Vergütung den Link bzw. das Banner von der Startseite des Blog-Magazins zu entfernen, bis der Auftraggeber dem Auftragnehmer anzeigt, dass das Problem behoben ist. Die Anzeige bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 5 – Vertragsabwicklung

Erklärungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch den Inhaber oder einen Bevollmächtigten des Auftragnehmers. Ohne ausdrückliche Bevollmächtigung sind Mitarbeiter des Auftragnehmers weder zur Abgabe noch zur Entgegennahme von Erklärungen ermächtigt.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer für die Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner mit einer Postanschrift und eine E-Mail-Adresse als Rechnungsanschrift zu benennen. Solange die Pflichten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht vollständig erfüllt sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. An die von dem Auftraggeber angegebene Anschrift gerichtete Willenserklärungen gelten als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Auftraggeber nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Verletzt der Auftraggeber seine Pflicht zur Angabe eines Ansprechpartners mit einer inländischen Anschrift, so darf der Auftragnehmer seine Erklärungen an eine beliebige Anschrift des Auftraggebers richten, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragserteilung oder -abwicklung bekanntgeworden ist. Daneben bleiben Schadenersatzforderungen des Auftragnehmers unberührt.

Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag dürfen an Dritte nur mit Erlaubnis des Auftragnehmers abgetreten werden. Die Erlaubnis bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Soweit der Vertragszweck, insbesondere der von dem Auftraggeber beabsichtigte Werbeeffekt, dadurch nicht gefährdet wird, hat der Auftragnehmer das Recht, auf die Vertragsbeziehung und auf den Umfang der abgewickelten Geschäftsabschlüsse zu Werbezwecken hinzuweisen und sie öffentlich zu machen. Dazu darf der Auftragnehmer auch das Logo und den Firmennamen des Auftraggebers verwenden.

Der Auftragnehmer unterrichtet mit seiner “Datenschutzinformation” die Besucher des Blog-Magazins über Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erfassten und gespeicherten personenbezogenen Daten, über die Weitergabe von Daten an von dem Auftragnehmer beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Drittunternehmen, über das Recht auf unentgeltliche Auskunft der bei dem Auftragnehmer gespeicherten personenbezogenen Daten, über das Widerspruchsrecht gegen die Erstellung und Verwendung eines anonymisierten Nutzungsprofils sowie über das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der bei dem gespeicherten Auftragnehmer personenbezogenen Daten.

§ 6 – Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für alle mit diesem Vertrag zusammenhängenden Streitigkeiten ist Berlin-Charlottenburg. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen der Vertragsbedingungen haben rein informatorischen Charakter; maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Entgegenstehende Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig; dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf das Schriftformerfordernis für die Zukunft.

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt. dasselbe gilt im Fall einer Regelungslücke.